GUS · Persönliche Daten

Rechtliche Website-Dokumentation: Datenschutzerklärung und Einwilligung zur Datenverarbeitung

Erich Rath9 Min. Lesezeit

Kurze Antwort

Jeder Websitebesitzer, der mit Benutzern aus Russland und Deutschland zusammenarbeitet, ist verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten sicherzustellen. Die Datenschutzrichtlinie für die Website und die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind keine Formalität, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Verstöße ziehen Geldstrafen, Klagen und Reputationsverluste nach sich. Rechtsanwalt Erich Rath (Rechtsanwalt Erich Rath) unterstützt Sie umfassend bei der Erstellung rechtlicher Dokumentationen für Websites unter Berücksichtigung der Anforderungen der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) und des Bundesgesetzes Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“.

Datenschutzrichtlinie Verantwortlichkeit: Übersicht

Gemäß Art. 13 DSGVO und Art. 18 Abs. 1 BGB 152 ist der Verantwortliche für personenbezogene Daten verpflichtet, Nutzer über die Zwecke, Methoden und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Für Seiten, die sich gleichzeitig an Nutzer aus der EU und Russland richten, müssen beide Rechtsordnungen beachtet werden. Dafür ist ein tiefes Verständnis der Unterschiede zwischen Rechtssystemen erforderlich – genau diese Expertise bietet Erich Rath, Anwalt für deutsches Recht in Russland.

Einwilligung und andere Rechtsgrundlagen: Wann welche Grundlage gilt

Die Einwilligung der betroffenen Person ist nur eine von mehreren Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung. Die DSGVO erlaubt eine Verarbeitung auf Grundlage eines berechtigten Interesses, der Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung. Die russische Gesetzgebung sieht auch Fälle vor, in denen eine Verarbeitung ohne Einwilligung zulässig ist. Ein Fehler bei der Wahl der Rechtsgrundlage macht die gesamte Verarbeitung rechtswidrig.

Wichtige Fakten auf den ersten Blick

  • Eine Datenschutzrichtlinie ist für jede Website, die personenbezogene Daten sammelt, obligatorisch
  • Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen
  • Für das Fehlen oder die Unvollständigkeit der Dokumentation sind Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro (DSGVO) und bis zu 18 Millionen Rubel (FZ-152 idgF) vorgesehen.
  • Mehrsprachige Dokumentationen (DE/RU/EN) erfordern keine Übersetzung, sondern eine rechtliche Anpassung

Wichtige Fakten

Pflichtbestandteile einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung

Auflistung der Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO

Die Datenschutzrichtlinie für die Website sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Betreibers (Verantwortlicher)
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern bestellt)
  • Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage für jede Art der Verarbeitung
  • Kategorien der verarbeiteten Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Datenempfängern
  • Informationen zur Datenübermittlung in Drittländer
  • Aufbewahrungsfristen für Daten
  • Rechte der betroffenen Person
  • Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen
  • Informationen zur automatisierten Entscheidungsfindung

Informationen zum Betreiber und Datenschutzbeauftragten

Die Angabe des Betreibers muss den vollständigen Namen, die Anschrift und die Kommunikationswege enthalten. Für Websites, die in beiden Rechtsordnungen tätig sind, empfiehlt es sich, einen Vertreter in der EU anzugeben (Artikel 27 DSGVO) und Angaben zum Betreiber nach russischem Recht zu machen.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zu jedem Verarbeitungszweck muss eine Angabe der konkreten Rechtsgrundlage beigefügt werden: Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a), Vertragserfüllung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b), rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) oder berechtigtes Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f). Vage Formulierungen wie „Service verbessern“ ohne Spezifizierung sind inakzeptabel.

Speicherfristen, Empfänger und Übermittlung in Drittländer

Dabei ist die Angabe konkreter Speicherfristen bzw. Kriterien für deren Festlegung erforderlich. Bei der Übermittlung von Daten in Drittländer (auch bei der Nutzung von Servern außerhalb der EU) sollte der Schutzmechanismus konkretisiert werden: Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse oder andere Garantien.

Funktionen für Websites mit russischen und deutschen Benutzern

In einem dualen Rechtssystem muss die rechtliche Dokumentation der Website die Anforderungen des Bundesgesetzes 152 über die Lokalisierung von Datenbanken in Russland berücksichtigen und gleichzeitig den Anforderungen der DSGVO an die Übermittlung von Daten in Drittländer entsprechen. Dadurch entsteht ein Rechtskonflikt, dessen Lösung professionelle rechtliche Unterstützung erfordert.

Voraussetzungen für die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung gemäß Artikel 7 DSGVO

Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Freiwilligkeit – keine negativen Konsequenzen bei Verweigerung
  • Bewusstsein – das Subjekt weiß, womit es einverstanden ist
  • eindeutig – aktive Aktion (vorausgefüllte Felder sind nicht erlaubt)
  • Die Möglichkeit des Widerrufs ist ebenso einfach wie die Bereitstellung

Unterscheidung zwischen Einwilligung, berechtigtem Interesse und Vertragserfüllung

Die Wahl der Rechtsgrundlage hat praktische Auswirkungen. Die Einwilligung kann widerrufen werden, was uns verpflichtet, die Verarbeitung einzustellen. Berechtigte Interessen richten sich nicht nach dem Willen des Betroffenen, sondern bedürfen einer dokumentierten Würdigung der Interessenabwägung. Die Vertragsabwicklung beschränkt sich auf die Daten, die für die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich sind.

Widerruf der Einwilligung: Bedingungen und praktische Umsetzung

Die Website muss einen Mechanismus zum Widerruf der Einwilligung bereitstellen, der nicht komplexer sein darf als der Mechanismus zu ihrer Bereitstellung. Dies kann eine Schaltfläche in Ihrem persönlichen Konto, ein Link in einer E-Mail oder ein Feedback-Formular sein.

Vereinbarung zum Bundesgesetz 152: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur DSGVO

Die russische Gesetzgebung sieht formellere Anforderungen an den Inhalt der Einwilligung vor. Artikel 9 des Bundesgesetzes Nr. 152 legt eine obligatorische Liste von Informationen fest: Zwecke der Verarbeitung, Liste der Daten, Aktionen mit Daten, Gültigkeitsdauer der Einwilligung, Art des Widerrufs. Im Gegensatz zur DSGVO erfordert das russische Recht in manchen Fällen eine schriftliche Einwilligung (bei der Verarbeitung besonderer Datenkategorien).

Einwilligungsmanagement: Banner und Tracker

Gesetzliche Anforderungen an Einwilligungsbanner

Das Einwilligungsbanner (Cookie-Banner) muss erscheinen, bevor optionale Trackingdateien installiert werden. Der Benutzer soll alle optionalen Verarbeitungen ebenso einfach ablehnen können, wie er sie akzeptieren kann. Ein „Alle akzeptieren“-Button ohne einen entsprechenden „Alle ablehnen“-Button verstößt gegen die Vorgaben der DSGVO.

Anforderungen für den Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools

Wenn Sie Webanalysen, Werbepixel und Social-Media-Plugins verwenden, müssen Sie Folgendes tun:

  • Holen Sie vor dem Herunterladen von Skripten die vorherige Zustimmung ein
  • Geben Sie jedes Tool in der Datenschutzerklärung an
  • dokumentieren Sie die erhaltene Einwilligung
  • bieten die Möglichkeit, Einwilligungseinstellungen zu ändern

Dokumentationspflichten

Der Betreiber ist verpflichtet, die Einholung der Einwilligung nachzuweisen. Hierzu ist die Führung von Aufzeichnungen über den Zeitpunkt, den Umfang und die Art der jeweiligen Einwilligung erforderlich. Die Aufbewahrungsfrist für solche Aufzeichnungen muss den Verjährungsfristen entsprechen.

Platzierung und sprachliche Gestaltung der Datenschutzerklärung

Standort auf der Website

Die Datenschutzrichtlinie sollte von jeder Seite der Website aus mit höchstens zwei Klicks zugänglich sein. Üblicherweise wird der Link in der Fußzeile platziert. Der Link muss deutlich gekennzeichnet sein: „Datenschutzerklärung“ oder „Datenschutzerklärung“.

Mehrsprachige Dokumente: rechtliche Komplikationen

Die mehrsprachige Datenschutzerklärung (DE/RU/EN) ist nicht nur eine Übersetzung. Jede Sprachversion muss die Terminologie und Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung berücksichtigen. Abweichungen zwischen den Fassungen führen zu Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken in beiden Rechtsordnungen. Eine rechtliche Unterstützung auf Deutsch und Englisch hilft Ihnen, solche Risiken zu vermeiden.

Rechte der betroffenen Personen

Die Datenschutzerklärung ist erforderlich, um Nutzer über ihre Rechte zu informieren:

  • das Recht, Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erhalten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen

Nach russischem Recht hat die betroffene Person außerdem das Recht, die Klärung, Sperrung oder Vernichtung von Daten zu verlangen, wenn diese unvollständig, veraltet oder rechtswidrig verarbeitet sind.

Folgen fehlender oder fehlerhafter Dokumentation

Bußgelder und Sanktionen

Nach der DSGVO kann das Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen. Nach russischem Recht sind die Geldstrafen mit der Verabschiedung der Änderungen deutlich gestiegen: bis zu 18 Millionen Rubel für wiederholte Verstöße und für Datenlecks bis zu 500 Millionen Rubel.

Häufige Fehler

  • Verwendung veralteter Vorlagen, die der aktuellen Rechtspraxis nicht Rechnung tragen
  • Kein Hinweis auf Datenübermittlung in Drittländer
  • Vorab ausgefüllte Einwilligungsfelder
  • Unmöglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen
  • Fehlende russische Version für russische Benutzer

Rechtliche Unterstützung durch Rechtsanwalt Erich Rath

Wer braucht professionelle Hilfe?

Eine professionelle rechtliche Dokumentation für die Website wird von Unternehmen benötigt, die mit Benutzern aus der EU und Russland zusammenarbeiten, Analyse- und Tracking-Tools verwenden, Daten über Feedback-Formulare sammeln oder Dienstleistungen in beiden Gerichtsbarkeiten anbieten.

Arbeitsschritte

  • Rechtliche Analyse der Website und der verwendeten Datenverarbeitungstools
  • Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnungen
  • Entwicklung einer Datenschutzerklärung unter Berücksichtigung der DSGVO und des Bundesgesetzes 152
  • Erstellung von Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung
  • Beratung zur Einrichtung eines Einwilligungsverwaltungsmechanismus
  • Erstellung mehrsprachiger Dokumentation (DE/RU/EN)

Warum Fachwissen in beiden Rechtssystemen wichtig ist

Rechtsanwalt Erich Rath Moskau ist eine Kombination aus deutscher juristischer Ausbildung und fundierten Kenntnissen des russischen Rechts. Für Unternehmen, die an der Schnittstelle zweier Rechtsordnungen tätig sind, ist dies eine einzige Stelle, die für die Übereinstimmung der Dokumentation mit den Anforderungen beider Rechtsordnungen verantwortlich ist.

FAQ

Ist für jede Website eine Datenschutzrichtlinie erforderlich?

Ja. Jede Website, die personenbezogene Daten (einschließlich IP-Adressen über Analysetools) sammelt, muss über eine Datenschutzrichtlinie verfügen. Dies ist eine Anforderung sowohl der DSGVO als auch des russischen Bundesgesetzes Nr. 152.

Kann ich kostenlose Vorlagen für Datenschutzrichtlinien verwenden?

Kostenlose Vorlagen berücksichtigen nicht die Besonderheiten einer bestimmten Website, die verwendeten Verarbeitungsmittel und die geltenden Gerichtsbarkeiten. Ihre Verwendung erzeugt die Illusion von Compliance, während sie tatsächlich gegen das Gesetz verstößt. Für Websites mit einem mehrsprachigen Publikum ist die professionelle Entwicklung der Dokumentation eine Voraussetzung.

Brauche ich eine Einwilligung, um alle Cookies zu installieren?

Nein. Unbedingt notwendige Cookies (die das technische Funktionieren der Website gewährleisten) bedürfen keiner Einwilligung. Alle anderen – analytische, werbliche, soziale – bedürfen der vorherigen aktiven Zustimmung des Nutzers.

Welche Strafen drohen, wenn keine Datenschutzrichtlinie vorhanden ist?

In der EU bis zu 20 Millionen Euro. In Russland bis zu 18 Millionen Rubel für wiederholte Verstöße. Neben Bußgeldern kann es zu Klagen von Nutzern und Anordnungen von Aufsichtsbehörden zur Sperrung der Ressource kommen.

Wie oft sollte ich meine Datenschutzrichtlinie aktualisieren?

Immer wenn sich die Zusammensetzung der verarbeiteten Daten, die Verarbeitungszwecke, die verwendeten Tracking-Tools oder die geltenden Rechtsvorschriften ändern. Es wird empfohlen, mindestens einmal im Jahr eine rechtliche Prüfung der Dokumentation durchzuführen.

Für Ratschläge zur Entwicklung der rechtlichen Dokumentation für die Website wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Erich Rath:

Telefon: +7 (495) 970-74-16

E-Mail: info@ratanwalt.com

Adresse: Moskau, Rozhdestvenka St., 5/7 S. 1

Website: https://www.ratanwalt.com/

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