Deutsch-russische Handelsbeziehungen im Jahr 2026: Rechtliche Aspekte und Risiken

Kurze Antwort
Was der Handel zwischen Deutschland und Russland heute aus rechtlicher Sicht bedeutet
Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland sind im Jahr 2026 rechtlich möglich, unterliegen jedoch einem vielschichtigen Restriktionssystem. Die EU-Verordnung 833/2014 mit zwanzig Sanktionspaketen, das deutsche Außenwirtschaftsrecht sowie russische Gegensanktionsmaßnahmen bilden einen rechtlichen Korridor, in dem Geschäfte zwischen beiden Ländern einer sorgfältigen rechtlichen Begleitung bedürfen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet deutschen und russischen Unternehmen unter diesen Bedingungen umfassende rechtliche Unterstützung.
Wichtige Fakten: Sanktionen, Beschränkungen und geltende Abkommen
- Seit Februar 2022 hat die EU zwanzig Sanktionspakete verabschiedet, das bislang letzte am 23. April 2026
- Am 6. Februar 2026 hat Deutschland die Haftung für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht erheblich verschärft
- Im Juni 2026 hat die EU ein gesondertes Paket personenbezogener Sanktionen gegen 34 natürliche Personen und 47 Organisationen aus Drittstaaten verabschiedet
- Das bilaterale Investitionsabkommen zwischen Deutschland und Russland bleibt weiterhin in Kraft
- Die WTO-Mitgliedschaft Russlands bleibt formal bestehen, jedoch sind eine Reihe von Verpflichtungen de facto ausgesetzt
- Der Handel mit nicht sanktionierten Waren zwischen Deutschland und Russland ist legal, sofern die festgelegten Verfahren eingehalten werden
Schlüsselfakten
- Der deutsch-russische Handel wird im Jahr 2026 unter den geltenden EU-Sanktionsregimen abgewickelt: Jede Transaktion erfordert eine vorherige rechtliche Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Restriktionsmaßnahmen.
- Deutsche Unternehmen mit Vermögenswerten oder Tochtergesellschaften in Russland sind verpflichtet, gleichzeitig russisches Gesellschaftsrecht und EU-Sanktionsrecht einzuhalten – zwei normative Felder, die einander häufig widersprechen.
- Zahlungen zwischen in Russland und Deutschland ansässigen Personen sind im Jahr 2026 mit Devisenkontrollbeschränkungen verbunden und müssen über zugelassene Kanäle mit dokumentarischem Nachweis jeder einzelnen Transaktion abgewickelt werden.
- Die Registrierung einer neuen juristischen Person mit einem deutschen Gründer in Russland ist möglich, setzt jedoch eine verschärfte behördliche Kontrolle und eine obligatorische Prüfung der Begünstigtenstruktur voraus.
- Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung von Geschäftspartnern und Gesellschaftsdokumenten ist das wichtigste Instrument zur Risikominimierung beim Markteintritt in den russischen Markt oder beim Marktaustritt für Unternehmen mit Deutschlandbezug.
Rechtsrahmen des deutsch-russischen Handels im Jahr 2026
Die Grundlage der rechtlichen Regulierung bildet die EU-Verordnung 833/2014, die mehrfach ergänzt und erweitert wurde. Das zwanzigste Sanktionspaket, das am 23. April 2026 verabschiedet wurde, führte zusätzliche Beschränkungen im Bereich des Technologieexports und von Finanztransaktionen ein. Parallel dazu verschärfte die EU die Kontrolle über die Umgehung von Sanktionen über Drittländer: Im Juni 2026 wurden personenbezogene Beschränkungen gegen Organisationen verhängt, die den Re-Export sanktionierter Waren erleichtert hatten.
Das bilaterale Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen zwischen Deutschland und Russland (aus dem Jahr 1989) bleibt formell in Kraft. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU–Russland von 1994 wurde nicht gekündigt, jedoch ist seine Anwendung hinsichtlich der Handelsbestimmungen de facto eingefroren. Die WTO-Normen behalten ihre Gültigkeit, obwohl eine Reihe von Mitgliedstaaten Ausnahmen nach Artikel einundzwanzig des GATT unter Berufung auf nationale Sicherheitsinteressen in Anspruch nimmt.
EU-Sanktionsregime und Export-Import-Beschränkungen
Exportverbote und Exportbeschränkungen
Deutschen Unternehmen ist es untersagt, nach Russland Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Technologien für die Öl- und Gasbranche, Luxusgüter, elektronische Bauteile oberhalb bestimmter Schwellenwerte, Flugzeugersatzteile, maritime Navigationsausrüstung sowie eine umfangreiche Liste von Industriewaren zu exportieren. Die Exportkontrolle stützt sich auf die EU-Verordnung 2021/821 und das deutsche Außenwirtschaftsgesetz. Ab Februar 2026 drohen in Deutschland für Verstöße gegen diese Vorschriften deutlich schärfere Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung.
Importbeschränkungen und zulässige Ausnahmen
Die Einfuhr aus Russland nach Deutschland ist hinsichtlich Erdöl und Erdölerzeugnissen, Kohle, Stahl, Gold, Diamanten sowie einer Reihe weiterer Waren eingeschränkt. Dabei bestehen Ausnahmen: Die nationalen zuständigen Behörden können in bestimmten Fällen individuelle Genehmigungen für Transaktionen erteilen, die im Zusammenhang mit humanitären Bedürfnissen, Arzneimitteln, Lebensmitteln sowie der Erfüllung früher geschlossener Verträge stehen. Jede derartige Ausnahme erfordert eine gesonderte rechtliche Begründung und einen entsprechenden dokumentarischen Nachweis.
Rechtliche Risiken für deutsche Unternehmen in Russland
Haftung für Verstöße und Umgehung von Sanktionen
Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht sind in Deutschland strafbewehrt: Die Reform vom 6. Februar 2026 hat die Straftatbestände ausgeweitet und die Strafen verschärft. Eine besondere Gefahr stellt die Haftung für die Wiederausfuhr über Drittländer dar. Ein Unternehmen, das Waren nach Kasachstan, in die Türkei oder in die Vereinigten Arabischen Emirate mit Russland als Endbestimmungsort geliefert hat, haftet in gleicher Weise wie ein direkter Exporteur. Die Verlagerung des Fokus der EU auf Drittländer, die durch das Paket persönlicher Sanktionen vom Juni 2026 bestätigt wurde, macht dieses Risiko besonders aktuell.
Compliance-Risiken und Lieferketten
Deutsche Unternehmen sind verpflichtet, alle Gegenparteien in der Lieferkette zu überprüfen. Das Verhalten von Vermittlern, Agenten und Tochtergesellschaften kann der Muttergesellschaft zugerechnet werden. Die Reputationsfolgen selbst eines mutmaßlichen Sanktionsverstoßes können dem Unternehmen einen Schaden zufügen, der mit den rechtlichen Sanktionen vergleichbar ist. Eine vollständige Sanktionsprüfung der Gegenparteien sowie die regelmäßige Aktualisierung interner Compliance-Verfahren sind zwingende Voraussetzungen für die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit in Russland.
Verbot von Rechtsdienstleistungen und zulässige Ausnahmen
Artikel 5n der EU-Verordnung verbietet die Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber der russischen Regierung und russischen juristischen Personen. Der Gesetzgeber hat jedoch wesentliche Ausnahmen vorgesehen: Die Prozessvertretung vor Gericht, die Gewährleistung des Zugangs zur Justiz sowie die Rechtsberatung, die zur Einhaltung des EU-Rechts erforderlich ist, bleiben zulässig. Die obligatorische Rechtsberatung in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren fällt nicht unter das Verbot.
Für deutschsprachige Anwaltskanzleien, die in Russland tätig sind, bedeutet dies, dass die erbrachten Dienstleistungen klar strukturiert werden müssen. Jedes Mandat muss im Hinblick auf die anwendbare Ausnahmeregelung qualifiziert werden. Rechtsanwalt Erich Rath und unser Team verfügen über praktische Erfahrung in der Gestaltung von Rechtsberatung innerhalb des geltenden Rechtsrahmens und gewährleisten die Einhaltung sowohl des europäischen als auch des russischen Rechts.
Schutz deutscher Vermögenswerte und Streitbeilegung
Russische Gegensanktionsmaßnahmen umfassen Beschränkungen der Vermögensveräußerung, die Notwendigkeit der Genehmigung durch eine Regierungskommission für Transaktionen mit Beteiligung von Gebietsansässigen unfreundlicher Staaten sowie Beschränkungen im Rahmen von Konten des Typs „C". Das bilaterale Investitionsabkommen gewährt deutschen Investoren das Recht, zur Wahrung ihrer Kapitalanlagen ein internationales Schiedsverfahren einzuleiten.
Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen deutschen und russischen Vertragspartnern ist im Jahr 2026 durch Fragen der Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen erschwert. Internationales Handelsschiedsverfahren – in Stockholm, Wien oder Moskau – bleibt das effektivste Instrument, wobei die Wahl der Schiedsinstitution die sanktionsrechtlichen Beschränkungen berücksichtigen muss. Vorgerichtliche Streitbeilegung und Mediation gewinnen besondere Bedeutung: Sie ermöglichen es den Parteien, langwierige und kostspielige Verfahren unter Bedingungen rechtlicher Unsicherheit zu vermeiden.
Perspektiven der Normalisierung der Handelsbeziehungen
Eine teilweise Aufhebung der Sanktionen würde einen einstimmigen Beschluss des EU-Rates erfordern. Aus rechtlicher Sicht setzt dies eine schrittweise Überarbeitung der Verordnungen voraus, wobei sektorale Beschränkungen möglicherweise aufrechterhalten werden, während andere aufgehoben werden. Deutschen Unternehmen ist zu empfehlen, bereits jetzt eine rechtliche Prüfung ihrer erhaltenen russischen Vermögenswerte durchzuführen, die Unternehmensstrukturen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und eine dokumentarische Grundlage für die Wiederaufnahme vollständiger Handelsoperationen vorzubereiten. Die Deutsch-Russische Außenhandelskammer setzt ihre Bemühungen fort, Geschäftskontakte aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie ein deutsches Unternehmen sind, das auf dem russischen Markt tätig ist, oder ein russisches Unternehmen mit deutschen Geschäftspartnern, sind wir bereit, rechtliche Begleitung bereitzustellen, die dem geltenden Sanktionsregime entspricht. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei für eine Beratung: Telefon +7 (495) 970-74-16, E-Mail: auf der Website der Kanzlei angegeben. Unser Büro befindet sich unter der Adresse: Moskau, ul. Roschdestwenka, 5/7, Gebäude 1.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren dürfen deutsche Unternehmen im Jahr 2026 legal nach Russland exportieren?
Der Export nicht sanktionierter Waren bleibt legal. Verboten sind Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Technologien für die Öl- und Gasindustrie sowie den Verteidigungssektor, Luxusgüter, elektronische Komponenten und eine Reihe von Industriewaren. Für jede Warenposition ist eine Überprüfung anhand der aktuellen Listen der EU-Verordnung 833/2014 erforderlich.
Welche rechtlichen Risiken tragen deutsche Unternehmer, die ihr Geschäft in Russland aufrechterhalten?
Wesentliche Risiken: strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Sanktionsverstößen (in Deutschland ab Februar 2026 verschärft), Haftung für Handlungen von Vermittlern und Reexport, Beschränkungen bei der Verfügung über Vermögenswerte aufgrund russischer Gegensanktionen sowie Reputationsfolgen.
Gilt das Verbot von Rechtsdienstleistungen für russische Mandanten auch für die gerichtliche Vertretung?
Nein. Artikel 5n der EU-Verordnung schließt ausdrücklich die gerichtliche Vertretung, den Zugang zur Justiz sowie die obligatorische Rechtsberatung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren vom Verbot aus.
Welche internationalen Abkommen zwischen Deutschland und Russland gelten im Jahr 2026 noch?
Bilaterales Investitionsabkommen von 1989 ist in Kraft. Das EU-Russland-Partnerschaftsabkommen ist formal nicht gekündigt, aber faktisch eingefroren. WTO-Normen werden mit Vorbehalten gemäß Artikel einundzwanzig des GATT angewendet.
Wie kann ein deutsches Unternehmen seine Vermögenswerte in Russland unter den geltenden Sanktionsbedingungen schützen?
Wichtigste Instrumente: Aufrechterhaltung von Unternehmensstrukturen, Nutzung von Mechanismen bilateraler Investitionsabkommen, Zusammenarbeit mit der staatlichen Kommission zur Kontrolle ausländischer Investitionen sowie professionelle rechtliche Begleitung jeder Vermögenstransaktion.
Welches Recht gilt für einen Vertrag zwischen einem deutschen und einem russischen Unternehmen bei einem Streit im Jahr 2026?
Anwendbares Recht wird durch eine Vertragsklausel bestimmt. Fehlt eine solche Klausel, wendet das Gericht oder Schiedsgericht Kollisionsnormen an. Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit bleibt der bevorzugte Streitbeilegungsmechanismus.
Welche Haftung trägt ein deutsches Unternehmen für die Wiederausfuhr sanktionierter Waren über ein Drittland?
Das Unternehmen trägt die volle Verantwortung, wenn es wusste oder hätte wissen müssen, wohin die Ware letztendlich geliefert wird. Ab 2026 wendet die EU aktiv persönliche Sanktionen gegen Organisationen in Drittländern an, die bei der Umgehung von Beschränkungen behilflich sind.
Interne Verlinkung
- Sektorale EU-Sanktionen: Folgen für russische Unternehmen — https://www.ratanwalt.com/eu-sektorsanktionen-auswirkungen-russische-unternehmen-handlungsempfehlungen
- Freischaltung sanktionierter Vermögenswerte: Rechtsmechanismen und Praxis 2026 — https://www.ratanwalt.com/entsperrung-sanktionierter-vermoegenswerte-rechtliche-mechanismen-2026
- Kauf eines GmbH-Anteils in Russland: Rechtliche Risiken und Käuferschutz — https://www.ratanwalt.com/kauf-anteil-russische-gmbh-rechtliche-risiken-kaeufer-schutz
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